Die interne Meldestelle des Arbeiterwohlfahrt Landesverband Sachsen e.V.

Herzlich Willkommen auf unserem Portal für hinweisgebende Personen! 


Wer darf melden? 
Beschäftigte der folgenden Unternehmen und die dort eingesetzten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben hier die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) abzugeben: 


Folgende Personengruppen gelten z.B. als Beschäftigte im Sinne des Gesetzes: 
Bitte beachten Sie, dass dieses Portal für andere Personen außerhalb des gesetzlichen Anwendungsbereichs nicht zur Verfügung steht. 

Was darf ich hier melden? 
Sie können Informationen über begründete Verdachtsmomente, Wissen über tatsächliche und mögliche Verstöße sowie Versuche der Verschleierung solcher Verstöße, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, einreichen. Dabei werden alle Meldungen streng vertraulich und schützenswert behandelt. 

Folgende Verstöße können Sie über dieses Portal melden: 
Bitte beachten Sie, dass wir nur Meldungen weiterverfolgen, die dem Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes unterfallen. 

Was kann ich hier tun?
Auf dieser Seite können Sie eine sichere Meldung erstellen und absenden. Nach Absendung einer Meldung erhalten Sie von uns zunächst eine Eingangsbestätigung. Spätestens drei Monate nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie dann von uns eine Rückmeldung zu den ergriffenen und geplanten Maßnahmen nebst Begründung. 

Sie haben auf dieser Seite auch die Möglichkeit, eine bestehende Meldung weiterzuverfolgen. Dabei können Sie den Status Ihrer Meldung jederzeit im Portal einsehen, um zu prüfen, ob Maßnahmen ergriffen werden. Sie können die Meldung auch um weitere Informationen ergänzen. Gegebenenfalls meldet sich auch der Sachbearbeiter bzw. die Sachbearbeiterin der Meldung über das Portal und möchte zusätzliche Informationen von Ihnen, die für die Lösung des Problems oder der Ergreifung entsprechender Maßnahmen erforderlich sind.

Wenn Sie für eine Meldung eine persönliche Zusammenkunft wünschen, können Sie uns das ebenfalls über dieses Portal mitteilen. Klicken Sie in diesem Fall bitte auf den Button "+ Neue Meldung erstellen", geben Ihre Kontaktdaten ein und weisen in den Pflichtfeldern jeweils nur auf Ihren Wunsch nach einer persönlichen Zusammenkunft hin. Wir werden uns anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
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