Die interne Meldestelle des Arbeiterwohlfahrt Landesverband Sachsen e.V.
Herzlich Willkommen auf unserem Portal für hinweisgebende Personen!
Wer darf melden? Beschäftigte der folgenden Unternehmen und die dort eingesetzten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben hier die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) abzugeben: - AWO Kreisverband Annaberg/Mittleres Erzgebirge e.V.,
- AWO Kreisverband Aue/Schwarzenberg e.V.,
- AWO Kreisverband Bautzen e.V.,
- AWO Kreisverband Chemnitz und Umgebung e.V.,
- AWO Kreisverband Freiberg e.V.,
- AWO Kreisverband Lausitz e.V.,
- AWO Kreisverband Mittweida e.V.,
- AWO Kreisverband Oberlausitz e.V.,
- AWO Regionalverband Radeberger Land e.V.,
- AWO Kreisverband Vogtland e.V.,
- AWO Vogtland Bereich Reichenbach e.V.,
- AWO Kreisverband Weißeritzkreis e.V.,
- AWO Kreisverband Zwickau e.V.,
- AWO Erzgebirge gGmbH,
- AWO gemeinnützige GmbH Zwickau Soziale Betreuung,
- GID-Gemeinnützige Integrative Dienstleistungsgesellschaft mbH Südwestsachsen,
- AWO Lausitz Pflege- und Betreuungs-ggesellschaft mbH,
- AWO Lausitz Service gGmbH,
- AWO Soziale Dienste Chemnitz und Umgebung gGmbH,
- AWO Osterzgebirge und Vorland gGmbH,
- AWO Oberlausitz gGmbH,
- AWO Oberlausitz Service gGmbH,
- AWO Südsachsen gGmbH,
- AWO Soziale Dienste Göltzschtal gGmbH,
- AWO Soziale Dienste Vogtland gGmbH,
- AWO Vogtland Service gGmbH,
- AWO Plauen-Vogtland gGmbH,
- AWO Vogtland gGmbH,
- AWO Sachsen Soziale Dienste gGmbH,
- AWO Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH,
- AWO SONNENSTEIN gemeinnützige GmbH,
- SHM Suchthilfe Mitteldeutschland gGmbH,
- und Soziale Arbeitsprojekte SONNENSTEIN gemeinnützige GmbH.
Folgende Personengruppen gelten z.B. als Beschäftigte im Sinne des Gesetzes: - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
- Arbeitnehmerähnliche Personen,
- Auszubildende und
- Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX beschäftigt sind.
Bitte beachten Sie, dass dieses Portal für andere Personen außerhalb des gesetzlichen Anwendungsbereichs nicht zur Verfügung steht. Was darf ich hier melden? Sie können Informationen über begründete Verdachtsmomente, Wissen über tatsächliche und mögliche Verstöße sowie Versuche der Verschleierung solcher Verstöße, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, einreichen. Dabei werden alle Meldungen streng vertraulich und schützenswert behandelt. Folgende Verstöße können Sie über dieses Portal melden: - Strafbewehrte Verstöße,
- Bußgeldbewährte Verstöße, sofern
- der Schutz von Leben, Leib und Gesundheit oder
- der Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane betroffen ist
- und sonstige Verstöße gegen Bundes-, Landes- oder EU-Recht gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4-10, Abs. 2 HinSchG. Darunter fallen z.B.:
- Vorgaben zur Produktsicherheit und -konformität,
- Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr,
- Vorgaben zum Umweltschutz oder
- Vorgaben der DS-GVO.
Bitte beachten Sie, dass wir nur Meldungen weiterverfolgen, die dem Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes unterfallen. Was kann ich hier tun?Auf dieser Seite können Sie eine sichere Meldung erstellen und absenden. Nach Absendung einer Meldung erhalten Sie von uns zunächst eine Eingangsbestätigung. Spätestens drei Monate nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie dann von uns eine Rückmeldung zu den ergriffenen und geplanten Maßnahmen nebst Begründung. Sie haben auf dieser Seite auch die Möglichkeit, eine bestehende Meldung weiterzuverfolgen. Dabei können Sie den Status Ihrer Meldung jederzeit im Portal einsehen, um zu prüfen, ob Maßnahmen ergriffen werden. Sie können die Meldung auch um weitere Informationen ergänzen. Gegebenenfalls meldet sich auch der Sachbearbeiter bzw. die Sachbearbeiterin der Meldung über das Portal und möchte zusätzliche Informationen von Ihnen, die für die Lösung des Problems oder der Ergreifung entsprechender Maßnahmen erforderlich sind.Wenn Sie für eine Meldung eine persönliche Zusammenkunft wünschen, können Sie uns das ebenfalls über dieses Portal mitteilen. Klicken Sie in diesem Fall bitte auf den Button "+ Neue Meldung erstellen", geben Ihre Kontaktdaten ein und weisen in den Pflichtfeldern jeweils nur auf Ihren Wunsch nach einer persönlichen Zusammenkunft hin. Wir werden uns anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.