Interne Meldestelle der Diakonie Michaelshoven nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)


Über diese Meldestelle können Sie vertrauliche oder anonyme Meldungen von Rechtsverstößen für den Diakonie Michaelshoven e.V. und alle nachstehend aufgeführten Tochtergesellschaften vornehmen. Die interne Meldestelle wird von der GIBAM als unabhängige Ombudsstelle im Auftrag des Diakonie Michaelshoven e.V. geführt. Ihre Meldungen werden streng vertraulich und auf Wunsch auch vollkommen anonym entgegengengenommen und bearbeitet. 


Die nachstehenden Informationen betreffen Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Weitere Informationen zum Verfahren bei Meldungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) finden Sie unter dem Menüpunkt "Verfahren LkSG".

Die interne Meldestelle ist für folgende Gesellschaften zuständig:


Welche Verstöße können gemeldet werden?


 
 Wie ist die hinweisgebende Person nach dem HinSchG geschützt?


Arbeitsweise der Meldestelle

Ihre Meldung können Sie sowohl vertraulich unter Angabe Ihrer Kontaktdaten als auch vollständig anonym abgeben. Die Meldung ist in Textform oder als Audioaufnahme möglich. Sollten Sie die Meldung im Wege einer persönlichen Zusammenkunft abgeben wollen, teilen Sie uns dies bitte über das Meldeformular oder als Audioaufnahme mit. Wir melden uns dann bei Ihnen zur Vereinbarung einer persönlichen Zusammenkunft.  Wenn Sie uns einen Sachverhalt gemeldet haben, erhalten Sie spätestens nach sieben Tagen eine Eingangsbestätigung. Ihre Angaben werden zunächst von uns geprüft. Ergibt diese Prüfung, dass der von Ihnen geschilderte Sachverhalt plausibel erscheint und in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt, werden Maßnahme zur Aufklärung ergriffen. Über das Ergebnis oder gegebenenfalls noch geplante Maßnahmen werden wir Sie innerhalb von drei Monaten ab der Eingangsbestätigung informieren. Es besteht auch die Möglichkeit, dass wir noch weitere Antworten oder Informationen von Ihnen benötigen.

Bitte prüfen Sie daher regelmäßig, ob neue Nachrichten vorliegen.


Um eine Meldung abzugeben, klicken Sie auf die Schaltfläche „Neue Meldung erstellen“ am Ende dieser Seite. Über die Schaltfläche „Bestehende Meldung weiterverfolgen“ können Sie sich über den Verlauf des Verfahrens informieren, Ihre Meldung und die weiteren Nachrichten einsehen sowie weitere Informationen zur Verfügung stellen. Wenn Sie eine Anleitung über die Abgabe einer Meldung und den weiteren Ablauf des Verfahrens benötigen, wählen Sie in der Navigation den Menüpunkt "Anleitung" aus. Hier halten wir eine kurze Einführung zur Verwendung der Meldestelle.


Die gesetzlichen Regelungen zum Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) finden Sie hier.


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