Interne Meldestelle der Diakonie Michaelshoven nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Über diese Meldestelle können Sie vertrauliche oder anonyme Meldungen von Rechtsverstößen für den Diakonie Michaelshoven e.V. und alle nachstehend aufgeführten Tochtergesellschaften vornehmen. Die interne Meldestelle wird von der GIBAM als unabhängige Ombudsstelle im Auftrag des Diakonie Michaelshoven e.V. geführt. Ihre Meldungen werden streng vertraulich und auf Wunsch auch vollkommen anonym entgegengengenommen und bearbeitet.
Die nachstehenden Informationen betreffen Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Weitere Informationen zum Verfahren bei Meldungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) finden Sie unter dem Menüpunkt "
Verfahren LkSG".
Die interne Meldestelle ist für folgende Gesellschaften zuständig:
- Diakonie Michaelshoven e.V.
- Diakonie Michaelshoven Arbeit und Qualifizierung gGmbH
- Diakonie Michaelshoven Berufsförderungswerk Köln gGmbH
- Diakonie Michaelshoven Cena GmbH
- Diakonie Michaelshoven Domus GmbH
- Diakonie Michaelshoven Kinder- und Jugendhilfen Michaelshoven gGmbH
- Diakonie Michaelshoven Kindertagesstätten gGmbH
- Diakonie Michaelshoven Leben mit Behinderungen gGmbH
- Diakonie Michaelshoven Pflege und Wohnen gGmbH
- Diakonie Michaelshoven Soziale Hilfen gGmbH
- Diakonie Michaelshoven Flexologne Personal gGmbH
Welche Verstöße können gemeldet werden?
- Straftaten, beispielsweise Korruption, Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung
- Verstöße gegen Bußgeldvorschriften, wenn diese Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten dienen
- Verstöße gegen unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union
- Verstöße der in § 2 Abs. 3 HinSchG genannten Rechtsvorschriften des Bundes und der Länger, beispielsweise Vorgaben zum Umweltschutz, Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Vorschriften zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit oder zum Schutz von Verbraucherrechten
Wie ist die hinweisgebende Person nach dem HinSchG geschützt?
- Jegliche Repressalien wegen einer Meldung sind gegen die hinweisgebende Person verboten
- Auch die Androhung oder der Versuch von Repressalien sind verboten
- Erleidet die hinweisgebende Person eine Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit, wird vermutet, dass es sich um eine unzulässige Repressalie oder Benachteiligung als Folge der Meldung handelt (Beweislastumkehr)
- Bei Verstoß gegen das Verbot von Repressalien hat der Verursacher den der hinweisgebenden Person daraus entstehenden Schaden zu ersetzen
- Verstöße gegen das HinSchG werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet
Arbeitsweise der Meldestelle
Ihre Meldung können Sie sowohl vertraulich unter Angabe Ihrer Kontaktdaten als auch vollständig anonym abgeben. Die Meldung ist in Textform oder als Audioaufnahme möglich. Sollten Sie die Meldung im Wege einer persönlichen Zusammenkunft abgeben wollen, teilen Sie uns dies bitte über das Meldeformular oder als Audioaufnahme mit. Wir melden uns dann bei Ihnen zur Vereinbarung einer persönlichen Zusammenkunft. Wenn Sie uns einen Sachverhalt gemeldet haben, erhalten Sie spätestens nach sieben Tagen eine Eingangsbestätigung. Ihre Angaben werden zunächst von uns geprüft. Ergibt diese Prüfung, dass der von Ihnen geschilderte Sachverhalt plausibel erscheint und in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt, werden Maßnahme zur Aufklärung ergriffen. Über das Ergebnis oder gegebenenfalls noch geplante Maßnahmen werden wir Sie innerhalb von drei Monaten ab der Eingangsbestätigung informieren. Es besteht auch die Möglichkeit, dass wir noch weitere Antworten oder Informationen von Ihnen benötigen.
Bitte prüfen Sie daher regelmäßig, ob neue Nachrichten vorliegen.
Um eine Meldung abzugeben, klicken Sie auf die Schaltfläche „Neue Meldung erstellen“ am Ende dieser Seite. Über die Schaltfläche „Bestehende Meldung weiterverfolgen“ können Sie sich über den Verlauf des Verfahrens informieren, Ihre Meldung und die weiteren Nachrichten einsehen sowie weitere Informationen zur Verfügung stellen. Wenn Sie eine Anleitung über die Abgabe einer Meldung und den weiteren Ablauf des Verfahrens benötigen, wählen Sie in der Navigation den Menüpunkt "Anleitung" aus. Hier halten wir eine kurze Einführung zur Verwendung der Meldestelle.
Die gesetzlichen Regelungen zum Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) finden Sie hier.