Sie können Meldungen über begründete Verdachtsmomente, Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, einreichen. Die Meldungen müssen einer gesetzlich festgelegten Kategorie zuordenbar sein und im guten Glauben erfolgen. Wissentliche Falschmeldungen können gerichtliche und damit einhergehende finanzielle Folgen haben. Auch ist bei wissentlichen Falschmeldungen der gesetzliche Schutz der meldenden Person nicht mehr gegeben.
Meldungen können sowohl mit Angabe Ihrer Kontaktdaten, als auch anonym erfolgen. Dabei werden alle Meldungen streng vertraulich und schützenswert behandelt.
Personalangelegenheiten können in diesem System nicht gemeldet werden. Diese sollten stattdessen mit dem direkten Vorgesetzten, dem Geschäftsführer oder der Personalabteilung besprochen werden.
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Sie können die Meldung um weitere Informationen ergänzen.
Der Fallbearbeiter kann mit Ihnen anonymisiert (sofern gewünscht) in Kontakt treten, um die für die Bearbeitung der Meldung erforderlichen Informationen auszutauschen bzw. nachträglich zu erhalten.