Als Bürger haben Sie die Möglichkeit, Verstöße der Stadt Herborn gegen das Recht der Europäischen Union zu melden, wenn Sie der Meinung sind, dass dadurch das Öffentliche Interesse beeinträchtigt wird. Insbesondere geht es dabei um die Bereiche:
Als Mitarbeiter können Sie Verstöße, die beispielsweise straf- oder bußgeldbewehrt sind sowie Diskriminierung am Arbeitsplatz, anonym melden.
Sie können Informationen über begründete Verdachtsmomente, Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, einreichen.
Darüber hinaus können Sie unethisches oder gegen interne Richtlinien verstoßendes Verhalten melden.
Personalangelegenheiten können in diesem System nicht gemeldet werden. Diese sollten stattdessen mit dem direkten Vorgesetzten, der Behördenleitung oder der Personalabteilung besprochen werden.
Meldungen können sowohl mit Angabe Ihrer Kontaktdaten, als auch zu 100% anonym erfolgen. Dabei werden alle Meldungen streng vertraulich und als schützenswert behandelt. Im Sinne der EU-Whistleblower Richtline und des Hinweisgeberschutz Gesetzes (HinSchG) sind Sie in diesem Fall vor Represalien, Sanktionen und negativen Auswirkungen zu schützen!
Alle Anfragen werden vertraulich und sicher - durch unsere unabhängige Ombudsperson - behandelt.
Auf dieser Seite können Sie sicher einen neuen Fall erstellen oder einen bestehenden Fall weiterverfolgen. Die Nachverfolgung Ihres Falls kann aus verschiedenen Gründen relevant sein:
1) Sie möchten den Status Ihres Falls einsehen, um zu prüfen, ob Maßnahmen ergriffen werden.
2) Sie möchten Ihren Fall um weitere Informationen ergänzen.
3) Die Fallbearbeitenden haben von Ihnen zusätzliche Informationen angefordert, die für die Lösung des Problems oder die Ergreifung entsprechender Maßnahmen erforderlich sind.