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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - KUNDENBEDINGUNGEN

1. Einleitung

1.1
Diese GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - KUNDENBEDINGUNGEN gelten für das Whistleblower Software System (nachfolgend das "System"), das Whistleblower Software ApS, dänische Reg.-Nr. 42045136, Kannikegade 4, 1, DK-8000 Aarhus C, Dänemark ("Whistleblower Software") dem Kunden (nachfolgend der "Kunde") zur Verfügung stellt.
1.2
Die Auftragsbestätigung zusammen mit eventuellen Anhängen und diesen GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - KUNDENBEDINGUNGEN bilden den Vertrag (im Folgenden: "Vertrag") zwischen Whistleblower Software und dem Kunden. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Auftragsbestätigung und diesen GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - KUNDENBEDINGUNGEN haben die Bestimmungen der Auftragsbestätigung Vorrang.
1.3
Hat ein Kunde eine Vereinbarung über die Nutzung des Systems durch einen oder mehrere Administratoren getroffen, die über das System assoziiert sind (nachstehend "Partner" genannt), so gelten diese GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - KUNDENBEDINGUNGEN für die Nutzung des Systems durch den Kunden, unabhängig von der Vereinbarung mit dem Partner.

2. Lizenzierung und Nutzung des Systems

2.1
Das System ist eine Lösung, die es einem Whistleblower ermöglicht, verwerfliche Zustände beim Kunden zu melden. Whistleblower Software gewährt dem Kunden hiermit das Recht, das System auf der Grundlage dieser Bedingungen zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist auf das Personal des Kunden und dessen Partner beschränkt. Anderen Nutzern können Nutzungsrechte an dem System nur nach schriftlicher Vereinbarung zwischen Whistleblower Software und dem Kunden eingeräumt werden.
2.2
Das Nutzungsrecht des Kunden ist nicht exklusiv und auf die Laufzeit beschränkt, vgl. Klausel 16.1.
2.3
Falls vereinbart wurde, dass dem Kunden eine Testphase angeboten wird, ist das Recht des Kunden auf Nutzung des Systems auf die vereinbarte Testphase beschränkt, und der Zugang des Kunden zum System wird nach Ablauf der Testphase gesperrt, es sei denn, innerhalb der Testphase wird ein Abonnement für das System vereinbart.

3. Technische Voraussetzungen

3.1
Das System ist online verfügbar, und der Zugang zum System kann mit den meisten verfügbaren Browsern hergestellt werden.

4. Einschränkung der Nutzung für den Kunden

4.1
Alle unter diesen Bedingungen gewährten Rechte sind nicht exklusiv und nicht übertragbar. Dementsprechend darf der Kunde, sofern dies nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen erlaubt ist, sein Recht zur Nutzung des Systems weder ganz noch teilweise verteilen, unterlizenzieren, vermieten, verleasen, verleihen, weiterverkaufen oder übertragen. Falls der Kunde Teil einer Gruppe von verbundenen Unternehmen ist, müssen diese verbundenen Unternehmen in der Vereinbarung zwischen dem Kunden und Whistleblower Software angegeben werden und diese Bedingungen gelten gleichzeitig für alle diese Unternehmen. Die Konzernunternehmen werden in diesen Bedingungen gemeinsam als Kunde bezeichnet.
4.2
Der Kunde handelt gegenüber Dritten stets mit der gebotenen Sorgfalt und auf rechtmäßige Weise, indem er insbesondere die Rechte am geistigen Eigentum und andere Rechte Dritter sowie die Privatsphäre Dritter respektiert, keine Informationen in einer Weise verbreitet, die gegen das Gesetz verstößt, und keinen unbefugten Zugang zum System gewährt.
4.3
Der Kunde darf das System nur in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen nutzen, insbesondere darf er das System nicht rekonstruieren, dekompilieren oder disassemblieren und auch nicht versuchen, dies zu tun, technische Beschränkungen des Systems zu umgehen oder gegen Beschränkungen in der Systemdokumentation zu verstoßen.
4.4
Whistleblower Software behält sich das Recht vor, die Berechtigung gemäß Klausel 4 jederzeit zu überprüfen und den Zugang des Kunden zum System zu sperren, wenn die Berechtigungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Whistleblower Software ist ferner berechtigt, den Zugang des Kunden zum System zu sperren, wenn der Kunde sein Abonnement nach der ersten Mahnung wegen Zahlungsverzugs nicht bezahlt.

5. Änderungen und Updates

5.1
Whistleblower Software kann den Inhalt oder den Umfang des Systems ändern. Wenn Whistleblower Software wesentliche Änderungen durchführen möchte, die zu einer Änderung der aktuellen Verfahren des Kunden führen können, informiert Whistleblower Software den Kunden so bald wie möglich, spätestens jedoch einen (1) Monat vor der Durchführung solcher Änderungen, über die Angelegenheit. Ungeachtet der Klausel 16.2 ist der Kunde berechtigt, das Abonnement mit Wirkung zum Ende der Kündigungsfrist von einem (1) Monat zu kündigen und einen anteiligen Betrag der gezahlten Lizenzgebühr für die Laufzeit zu erhalten.
5.2
Der Kunde kann Änderungswünsche hinsichtlich des Umfangs oder des Inhalts des Systems vorbringen. Whistleblower Software ist jedoch nicht verpflichtet, das System nach den Wünschen des Kunden zu ändern.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1
Der Kunde zahlt die vereinbarten Preise, die in der Preisliste von Whistleblower Software oder in einem gültigen Vertragsdokument aufgeführt sind. Die Preise können jährlich nach Maßgabe der in der Preisliste von Whistleblower Software festgelegten Preise angepasst werden. Die Preisanpassung kann allerdings 10 Prozent nicht überschreiten.
6.2
Die Zahlung erfolgt für eine Laufzeit, vgl. Klausel 16.1. Die Zahlung für das System wird jährlich vor Beginn einer Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt, die erste Vertragslaufzeit wird jedoch bei Annahme dieser ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - KUNDENBEDINGUNGEN in Rechnung gestellt.
6.3
Die Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung von Whistleblower Software zu leisten, wenn der Kunde direkt von Whistleblower Software in Rechnung gestellt wird. Bei Zahlungsverzug berechnet Whistleblower Software Verzugszinsen auf den zu diesem Zeitpunkt geschuldeten Betrag in Höhe von 1,5 (eineinhalb) Prozent pro Monat ab dem Fälligkeitstag. Die Zinsen werden jeden Monat auf den ausstehenden Betrag berechnet.
6.4
Wird vereinbart, dass der Kunde über einen Partner abgerechnet wird, so bestimmt dieser die Zahlungsbedingungen.

7. Support

7.1
Whistleblower Software wird während der Laufzeit (vgl. Klausel 16) technischen Support in Bezug auf das System leisten. Der Support kann per E-Mail oder telefonisch innerhalb der üblichen Arbeitszeiten von Whistleblower Software geleistet werden. Supportanfragen werden innerhalb angemessener Zeit bearbeitet. Whistleblower Software übernimmt jedoch keine Garantie für eine bestimmte Reaktionszeit. Jegliche spezifische Vereinbarung über die Reaktionszeit muss schriftlich erfolgen und wird dem Vertrag oder diesen Bedingungen als Anhang beigefügt, wenn der Vertrag mit dem Partner geschlossen wird.

8. Service Level Agreement

8.1
Whistleblower Software ist bestrebt, dass das System jederzeit verfügbar ist. Das System kann jedoch aufgrund von vorbeugenden, korrigierenden oder anpassenden Wartungsarbeiten oder anderen Formen von Service, die von Whistleblower Software im Voraus angekündigt werden, sowie aufgrund anderer Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Whistleblower Software liegen, nicht verfügbar sein. Whistleblower Software ist bestrebt, den Kunden im Voraus über alle Umstände zu informieren, die die Verfügbarkeit des Systems beeinträchtigen könnten.

9. Back-up

9.1
Whistleblower Software erstellt eine Sicherungskopie der in ihrem Besitz befindlichen Daten des Kunden. Die Sicherungskopie wird mit der gebotenen Sorgfalt und nach Maßgabe der organisatorischen und technischen Sicherheit von Whistleblower Software aufbewahrt, wobei Whistleblower Software die Sicherungskopie mindestens drei Monate aufbewahren wird. Alle Kopien der Daten des Kunden werden spätestens drei Monate nach Ablauf der Vertragslaufzeit gelöscht, vgl. Klausel 17.

10. Rechte des geistigen Eigentums

10.1
Das Recht des Kunden zur Nutzung des Systems, einschließlich der im System enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen, ist auf die Laufzeit, vgl. Klausel 16.1, in Übereinstimmung mit Klausel 2 beschränkt. Whistleblower Software behält alle anderen Rechte an dem System, einschließlich der im System enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen, einschließlich der Eigentums- und Urheberrechte, vgl. Klausel 14.
10.2
Die Daten des Kunden sind Eigentum des Kunden, und Whistleblower Software ist nicht berechtigt, die Daten des Kunden ohne Anweisung des Kunden zu kopieren oder zu löschen, vgl. jedoch Ziffer 9 und 17 zur Löschung und Sicherung. Whistleblower Software ist jedoch berechtigt, anonymisierte Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anzahl der Fälle, Fallkategorien und Anzahl der Nutzer im System, für statistische oder Forschungszwecke zu verwenden, um die Leistung des Systems zu verbessern.
10.3
Der Kunde versichert, dass er über die gesetzlichen Rechte an allen seinen Daten und allen vom Kunden in das System hochgeladenen Materialien verfügt und dass keine Kundendaten die Rechte Dritter verletzen.
10.4
Der Kunde räumt Whistleblower Software das Recht ein, das Kundenlogo in Marketing-, Vertriebs-, Finanz- und PR-Materialien sowie in anderen Mitteilungen zu verwenden, um den Kunden als Kunden zu identifizieren.

11. Persönliche Daten

11.1
Whistleblower Software verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, und die Parteien haben sich auf eine Datenverarbeitungsvereinbarung geeinigt, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Whistleblower Software im Auftrag des Kunden betrifft. Die Parteien bestätigen, dass Whistleblower Software der "Verarbeiter" und der Kunde der "Verantwortliche" im Sinne der Gesetzgebung für personenbezogene Daten ist. Wenn der Kunde einen Datenverarbeitungsvertrag direkt mit dem Partner abgeschlossen hat, wird Whistleblower Software als Unterauftragsverarbeiter für den Partner tätig.
11.2
Whistleblower Software hat keinen Anspruch auf Zahlungen für die Unterstützung des Kunden gemäß dem Datenverarbeitungsvertrag. Wenn ein Kunde einen Vertrag über die Nutzung des Systems durch einen Partner abgeschlossen hat.

12. Vertraulichkeit

12.1
Whistleblower Software muss sicherstellen, dass alle vom Kunden erhaltenen Informationen gemäß der Datenverarbeitungsvereinbarung geheim gehalten werden.

13. Gewährleistung

13.1
Die Funktion des Systems ist in Klausel 1 beschrieben. Whistleblower Software garantiert nicht, dass das System fehlerfrei ist und ohne Unterbrechung funktioniert. Whistleblower Software wird jedoch das System kontinuierlich pflegen und sich nach besten Kräften bemühen, Fehler im System innerhalb angemessener Zeit zu beheben.
13.2
Garantien, Zusicherungen und Gewährleistungen sind für Whistleblower Software nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

14. Rechte von Dritten

14.1
Alle geistigen Eigentumsrechte an dem System, einschließlich der Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen, die in dem System enthalten sind, liegen ausschließlich bei Whistleblower Software, seinen Lizenzgebern oder seinen Lieferanten.
14.2
Whistleblower Software stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass das System einschließlich der im System enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen Rechte Dritter verletzen. Wird der Kunde wegen der Nutzung des Systems und/oder der im System enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen in Anspruch genommen, so hat der Kunde Whistleblower Software unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Anspruchs zu informieren und die Abwicklung des Rechtsstreits, einschließlich etwaiger diesbezüglicher Maßnahmen, vollständig Whistleblower Software zu überlassen.
14.3
Der Kunde wird mit Whistleblower Software bei der Verteidigung und den damit verbundenen Verhandlungen in einem Rechtsstreit zusammenarbeiten, indem er Whistleblower Software die für die Verteidigung oder den Rechtsstreit erforderlichen Informationen und Hilfestellungen zur Verfügung stellt. Der Kunde hat in diesem Zusammenhang Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten. Im Falle eines Rechtsverstoßes ist Whistleblower Software berechtigt, entweder dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung des Systems zu verschaffen, den Rechtsverstoß dadurch zu beenden, dass das System durch andere Software, Webseiten, Dateien, Designs, Dokumentationen usw., die im Wesentlichen die gleiche Funktionalität wie das streitgegenständliche Material aufweisen, geändert oder ersetzt wird, oder das Nutzungsrecht des Kunden am System mit sofortiger Wirkung zu beenden und dem Kunden die gezahlte Abonnementgebühr abzüglich eines angemessenen Betrages für den Wert der Nutzung des Systems durch den Kunden zu erstatten. Der Kunde hat keine weiteren Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung von Rechten Dritter.

15. Haftpflicht

15.1
Die Haftbarkeit von Whistleblower Software ist auf den direkten Schaden des Kunden beschränkt. Die Haftung von Whistleblower Software für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderten Firmenwert, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Schäden infolge von Ansprüchen von Kunden des Kunden ist ausgeschlossen. Die Haftung von Whistleblower Software für die Zerstörung oder den Verlust von Daten ist ebenfalls ausgeschlossen.
15.2
Die Haftbarkeit von Whistleblower Software ist auf einen Betrag in Höhe der für ein Jahr gezahlten Abonnementgebühr (ohne MwSt.) beschränkt. Um ein Recht auf Entschädigung zu haben, muss der Kunde Whistleblower Software den Schaden immer so umgehend wie möglich und nicht später als 3 Monate nach Eintritt des Schadens schriftlich melden. Die in den Klauseln 15.1 und 15.2 genannten Ausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht, wenn und soweit der Schaden auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit von Whistleblower Software zurückzuführen ist.
15.3
Die "inter partes"-Beziehung zwischen dem Kunden und seinen Geschäftspartnern ist für Whistleblower Software nicht von Bedeutung.
15.4
Die Haftungsbeschränkungen von Whistleblower Software in dieser Klausel 15 gelten im größtmöglichen Umfang, den das anwendbare Recht zulässt.

16. Laufzeit und Kündigung

16.1
Die Laufzeit des Abonnements beträgt zwölf (12) Monate (nachfolgend die "Laufzeit"), gerechnet ab dem Datum der Annahme dieser ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - KUNDENBEDINGUNGEN durch den Kunden. Die Laufzeit verlängert sich automatisch jedes Jahr um eine neue Laufzeit, es sei denn, sie wird entweder vom Kunden oder von Whistleblower Software gemäß Klausel 16.2 im Voraus gekündigt.
16.2
Der Kunde kann sein Abonnement und sein Nutzungsrecht für das System mit einer Frist von einem Monat zum Ende einer Laufzeit kündigen, vgl. Klausel 16.1. Die Kündigung ist grundsätzlich schriftlich zu erklären. Whistleblower Software kann das Abonnement und das Nutzungsrecht des Kunden an dem System mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende einer Laufzeit kündigen. Eine Partei ist ferner berechtigt, das Recht des Kunden zur Nutzung des Systems zu kündigen, wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen aus diesen Bedingungen wesentlich verletzt, es sei denn, die andere Partei hat diese wesentliche Verletzung innerhalb einer Frist von mindestens 30 Tagen behoben. Das Ausbleiben der Zahlung gilt als wesentliche Verletzung.

17. Ablauf der Gültigkeit

17.1
Der Kunde hat das Recht, seine Daten nach Ablauf der Vertragslaufzeit in einem zugänglichen Medienformat zu erhalten. Ferner ist Whistleblower Software verpflichtet, die Daten des Kunden, einschließlich personenbezogener Daten, spätestens drei (3) Monate nach Ablauf der Laufzeit zu löschen. Whistleblower Software hat keinen Anspruch auf Vergütung für erbrachte Dienstleistungen für den Kunden im Zusammenhang mit dem Ende der Nutzung des Systems für den Kunden. Whistleblower Software ist jedoch berechtigt, anonymisierte Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anzahl der Fälle, Fallkategorien und Anzahl der Nutzer im System, für statistische oder Forschungszwecke zu verwenden, um die Leistung des Systems zu verbessern, vgl. Klausel 10.2.
17.2
Hat der Kunde einen Partner, so hat das Erlöschen des Nutzungsrechts des Partners am Modul keine Auswirkungen auf das Nutzungsrecht des Kunden am System, das zu den im Abonnementvertrag zwischen dem Kunden und Whistleblower Software festgelegten Bedingungen fortbesteht. Alle Vereinbarungen, die dem Kunden vom Partner in Rechnung gestellt wird, enden jedoch mit dem Ablaufdatum, und künftige Rechnungen werden direkt von Whistleblower Software an den Kunden gesendet.

18. Geltendes Recht und Streitigkeiten

18.1
Der Vertrag und diese Bedingungen unterliegen dem dänischen Recht.
18.2
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag und diesen Bedingungen ergeben, einschließlich aller Streitigkeiten über das Bestehen, die Gültigkeit oder die Beendigung des Vertrags, werden von den dänischen Gerichten entschieden. Der Gerichtsstand ist der Gerichtsstand von Whistleblower Software.