ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – Partnerbedingungen

1. Einleitung

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Whistleblower-Software-System (nachfolgend das „System“), das der Anbieter seinem Partner zur Verfügung stellt (die „Geschäftsbedingungen“), sei es für die eigene Nutzung des Systems durch den Partner oder für die Nutzung des Systems durch die Kunden des Partners (die „Kunden“).
1.2
Der Vertrag besteht aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, jeder Auftragsbestätigung sowie allen Anlagen, die zwischen dem Anbieter und dem Partner vereinbart wurden. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Auftragsbestätigung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bedingungen der Auftragsbestätigung Vorrang.

2. Über das System und die Nutzung des Moduls

2.1
Das System ermöglicht es einem Whistleblower, Missstände innerhalb eines Unternehmens zu melden. Das System kann dem Kunden durch den Partner bereitgestellt werden, indem dieser ein vom Anbieter zur Verfügung gestelltes Administrationsmodul nutzt (nachfolgend das „Modul“).
2.2
Der Anbieter gewährt dem Partner hiermit das Recht zur Nutzung des Moduls auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Nutzungsrecht für das Modul ermöglicht es dem Partner, seinen Kunden das Recht zur Nutzung des Systems zu gewähren.
2.3
Der Partner muss sicherstellen, dass der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters für die Nutzung des Systems durch den Kunden für einen definierten Zeitraum (die „Kunden-AGB“) akzeptiert, die als Anlage 1 diesem Vertrag beigefügt sind. Auf Anfrage kann der Partner verpflichtet werden, dies gegenüber dem Anbieter zu dokumentieren. Der Partner gewährt seinen Kunden das Nutzungsrecht am System zu Wiederverkäufer-Konditionen und ist frei in der Festlegung seiner eigenen Preise für die Nutzung des Systems durch seine Kunden.
2.4
Das Nutzungsrecht des Partners am Modul ist nicht-exklusiv und auf die Laufzeit beschränkt, vgl. Klausel 15.1.
2.5
Der Partner ist berechtigt, das System zur Verwaltung seines eigenen Whistleblower-Systems zu nutzen, sofern die Kunden-AGB akzeptiert wurden.

3. Technische Anforderungen

3.1
Das Modul ist online verfügbar, und der Zugriff darauf kann über die meisten gängigen Browser erfolgen.

4. Einschränkung der Nutzung durch den Partner

4.1
Alle Rechte, die unter diesen Geschäftsbedingungen gewährt werden, sind nicht-exklusiv und nicht übertragbar. Dementsprechend darf der Partner, sofern nicht ausdrücklich in diesen Geschäftsbedingungen gestattet, sein Nutzungsrecht am Modul, einschließlich seines Rechts, den Zugang zum System bereitzustellen, weder ganz noch teilweise vertreiben, unterlizenzieren, vermieten, verpachten, verleihen, weiterverkaufen oder übertragen. Zur Vermeidung von Missverständnissen ist der Partner jedoch berechtigt, das Nutzungsrecht am System an die Kunden weiterzuverkaufen und zu übertragen.
4.2
Der Partner und der Anbieter haben jederzeit mit der gebotenen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen gegenüber Dritten und Kunden zu handeln, insbesondere indem sie die geistigen Eigentumsrechte und sonstigen Rechte Dritter sowie deren Privatsphäre respektieren, keine Informationen in gesetzeswidriger Weise verbreiten, keinen unbefugten Zugriff auf das Modul oder das System gewähren und ebenso die entsprechenden Rechte des Partners, des Anbieters und der Kunden achten.
4.3
Der Partner darf das Modul nur in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen verwenden und darf das Modul oder das System insbesondere nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren oder dies versuchen, technische Einschränkungen des Moduls oder Systems umgehen oder gegen Einschränkungen in der Modul- oder Systemdokumentation verstoßen.

5. Änderungen und Aktualisierungen

5.1
The Provider may change the content or scope of the Module and/or the System. If the Provider wishes to implement major changes that may result in a change in Customers’ or the Partner’s current procedures, and usage of the System, the Provider shall inform about the matter as soon as possible and no later than one (1) month prior to the implementation of such changes. Regardless of clause 15.2, the Partner is entitled to terminate the subscription with effect from the end of the notice period of one (1) month and to receive a proportionate share of the paid license fee for the Term. Where a Customer, invoiced by the Partner wishes to terminate the subscription, the Partner shall be entitled to receive a proportionate share of the paid license fee for the Term related to the Customer in question.
5.2
Der Partner wird ermutigt, Vorschläge und Ideen zur Verbesserung des Systems und/oder des Moduls einzubringen. Der Anbieter ist jedoch nicht verpflichtet, das System entsprechend den Vorschlägen des Partners zu ändern.

6. Preise und Zahlungen

6.1
Der Partner zahlt die vereinbarten Preise für das Modul gemäß der Preisliste des Anbieters oder einem geltenden Vertragsdokument. Die Preise werden jährlich entsprechend den in der Preisliste des Anbieters festgelegten aktuellen Preisen angepasst. Die Preisanpassung darf jedoch 10 Prozent nicht überschreiten.
6.2
Die Zahlung im Rahmen dieser Vertragsvereinbarung erfolgt fortlaufend, sobald neue Kunden vom Partner hinzugefügt werden, wobei die relevanten Daten für die tatsächliche Aktivierung eines Kontos im Modul den Beginn der Laufzeit des jeweiligen Kunden gemäß Klausel 15.1 markieren. Die Parteien vereinbaren, dass die Zahlungen für jeden Kunden jährlich im Voraus zu leisten sind.
6.3
Die Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung des Anbieters durch den Partner zu leisten. Im Falle verspäteter Zahlung erhebt der Anbieter Zinsen in Höhe von 1,5 (eineinhalb) Prozent pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum. Die Zinsen werden monatlich auf den ausstehenden Betrag berechnet.
6.4
Der Partner und der Dienstanbieter können schriftlich im Einzelfall spezifische Preisvereinbarungen treffen, die von den in den Klauseln 6.1, 6.2 und 6.3 festgelegten Bedingungen abweichen.

7. Support

7.1
Die Support-Dienstleistungen des Anbieters sind auf die Dringlichkeit und Bedeutung der Support-Anfrage zugeschnitten. Der Schweregrad des Problems bestimmt die Reaktions- und Lösungszeiten des Anbieters, sodass kritische technische Probleme umgehend bearbeitet werden, während allgemeine Support-Anfragen innerhalb eines angemessenen Zeitraums bearbeitet werden, wie im Folgenden beschrieben.
Falls eine Support-Anfrage das Modul oder das System betrifft:
  • Ist das Modul oder System nicht verfügbar, wird der Anbieter sich nach besten Kräften bemühen, innerhalb einer Stunde nach Kontaktaufnahme zu reagieren und die Anfrage innerhalb von 8 Stunden zu lösen;
  • Liegt ein funktionaler Fehler vor, der die Funktionalität des Moduls oder Systems einschränkt, wird der Anbieter sich nach besten Kräften bemühen, innerhalb einer Stunde nach Kontaktaufnahme zu reagieren und die Anfrage innerhalb von 24 Stunden zu lösen;
  • Liegt ein nicht-funktionaler Fehler vor, der für den/die Nutzer zwar unbequem ist, aber die Nutzung des Moduls oder Systems nicht einschränkt, wird der Anbieter sich nach besten Kräften bemühen, innerhalb von 3 Werktagen nach Kontaktaufnahme zu reagieren und die Anfrage innerhalb eines Monats zu lösen.
Bei anderen, allgemeineren Supportanfragen, beispielsweise zur Klarstellung der Konformität und Sicherheit oder bei allgemeinen Fragen zur Nutzung des Systems, die nicht sofort telefonisch oder per E-Mail gelöst werden können, da dies in der Verantwortung des Anbieters liegt, wird der Anbieter sein Bestes tun, um die Angelegenheit innerhalb von 10 Arbeitstagen zu lösen.

8. Service-Level-Agreement

8.1
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Anwendungen und Websites, einschließlich des Systems und des Moduls, nach Bedarf für Wartungszwecke zu aktualisieren und zu ändern. Diese Updates werden nach bestem Ermessen des Anbieters so durchgeführt, dass sie weder für den Partner noch für die Kunden eine Unannehmlichkeit darstellen. In einigen Fällen kann es jedoch erforderlich sein, den Zugriff auf Anwendungen und die Website, einschließlich des Moduls oder Systems, während der Aktualisierungen vorübergehend zu sperren. Der Anbieter strebt die höchstmögliche betriebliche Stabilität für seine Anwendungen und die Website, einschließlich des Moduls oder Systems, an, kann diese jedoch nur im Rahmen der folgenden Bedingungen garantieren. Der Anbieter verpflichtet sich, eine Verfügbarkeit von mindestens 99,75 % aufrechtzuerhalten, und garantiert diese mit den folgenden Strafmaßnahmen, falls die Verfügbarkeit innerhalb der jeweiligen Schwellenwerte nicht eingehalten wird.
Verfügbarkeitsrate Strafen (% der monatlichen Zahlungen)
< 99,75% & > 99% 10 %
< 99% & > 98% 25 %
< 98% & > 95% 50%
< 95% 100 %
Die Verfügbarkeit wird auf Basis der täglichen Verfügbarkeit zwischen 8:00 und 24:00 Uhr innerhalb eines bestimmten Kalendermonats berechnet.

9. Backup

9.1
Der Anbieter erstellt Sicherungskopien der Daten des Partners und/oder der Kunden, die sich im Besitz des Anbieters befinden. Die Sicherungskopien werden mit der gebotenen Sorgfalt und gemäß den geltenden organisatorischen und technischen Sicherheitsstandards des Anbieters aufbewahrt. Der Anbieter bewahrt die Sicherungskopie für mindestens drei Monate auf. Alle Kopien der Daten des Partners und/oder der Kunden werden spätestens drei Monate nach Beendigung dieser Vertragsvereinbarung gemäß Klausel 15 gelöscht.

10. Geistige Eigentumsrechte

10.1
Das Nutzungsrecht des Partners am Modul und am System, einschließlich der im System enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen, ist auf die Laufzeit gemäß Klausel 15.1 und in Übereinstimmung mit Klausel 2 beschränkt. Das Nutzungsrecht der Kunden am System, einschließlich der im System enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen, ist gemäß den Kunden-AGB beschränkt. Der Anbieter behält sich alle übrigen Rechte am System und am Modul vor, einschließlich der im Modul und im System enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen, insbesondere Eigentumsrechte und Urheberrechte, siehe Klausel 14.
10.2
Die Daten des Partners sind Eigentum des Partners, und der Anbieter ist nicht berechtigt, die Daten des Partners ohne Anweisung des Partners zu kopieren oder zu löschen, vgl. jedoch Klausel 9 und 16 bezüglich Löschung und Sicherung. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, anonymisierte Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anzahl der Fälle, Fallkategorien und die Anzahl der Nutzer im System, für statistische oder Forschungszwecke zu nutzen, um die Leistungsfähigkeit des Systems zu verbessern.
10.3
Der Partner sichert zu, dass er über die rechtlichen Rechte an sämtlichen eigenen Daten, sowie an allen vom Partner in das Modul und/oder das System hochgeladenen Materialien (je nach Fall) verfügt und dass keine Daten des Partners die Rechte Dritter verletzen.
10.4
Der Anbieter hat das Recht, das Logo des Partners in Marketing-, Vertriebs-, Finanz- und PR-Materialien sowie in anderen Kommunikationsmitteln ausschließlich zur Identifizierung des Partners als Partner zu verwenden.

11. Personenbezogene Daten

11.1
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Partners und des Kunden, und die Parteien dieser Vertragsvereinbarung haben eine Vertragsvereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter im Auftrag des Partners und des Kunden regelt. Die Parteien stellen fest, dass der Anbieter im Sinne der Datenschutzgesetze der „Auftragsverarbeiter“ und der Partner der „Verantwortliche“ für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit seinem eigenen Hinweisgebersystem ist. Gleichzeitig ist der Partner der „Auftragsverarbeiter“ für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den Hinweisgebersystemen seiner Kunden.
11.2
Der Anbieter hat keinen Anspruch auf Zahlungen für seine Unterstützung des Partners und seiner Kunden gemäß der Vertragsvereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
11.3
Der Anbieter muss sicherstellen, dass alle vom Partner erhaltenen personenbezogenen Daten gemäß der Vertragsvereinbarung zur Auftragsverarbeitung und der in der Klausel 12 festgelegten Vertraulichkeit geheim gehalten werden.

12. Vertraulichkeit

12.1
Soweit gesetzlich zulässig, können die Parteien von Zeit zu Zeit im Zusammenhang mit der im Rahmen dieser Vertragsvereinbarung vorgesehenen Zusammenarbeit vertrauliche Informationen aneinander weitergeben („Vertrauliche Informationen“). Jede Partei wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Offenlegung vertraulicher Informationen der anderen Partei gegenüber Dritten zu verhindern, wobei die Verpflichtung der offenlegenden Partei nicht für Informationen gilt, die:
  1. sich zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits im Besitz der offenlegenden Partei befindet;
  2. bereits öffentlich bekannt ist oder später ohne Verschulden der offenlegenden Partei Teil des öffentlichen Bereichs wird;
  3. von einem Dritten erhalten wurde, der gegenüber den Parteien keiner Vertraulichkeitspflicht unterliegt;
  4. von der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt wurde; oder
  5. aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben offengelegt werden muss.
12.2
Falls Informationen gemäß Unterabschnitt „e“ offengelegt werden müssen oder soweit dies gesetzlich zulässig ist, hat die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei zu benachrichtigen, um dieser die Möglichkeit zu geben, etwaige nach geltendem Recht oder geltenden Vorschriften verfügbare Ausschlüsse oder Ausnahmen geltend zu machen.
12.3
Zur Vermeidung von Missverständnissen muss jegliche vertrauliche Information, die sich auf Aktivitäten bezieht, die im oder durch das System verarbeitet werden, dauerhaft streng vertraulich behandelt und gemäß der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung verwaltet werden.

13. Rechte Dritter

13.1
Alle geistigen Eigentumsrechte am System und am Modul, einschließlich der darin enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen, liegen ausschließlich beim Anbieter, seinen Lizenzgebern oder seinen Lieferanten.
13.2
Der Anbieter stellt den Partner von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass das Modul oder das System die Rechte Dritter verletzt. Falls der Partner mit Ansprüchen in Bezug auf seine Nutzung des Systems und/oder des Moduls konfrontiert wird, muss er den Anbieter unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Anspruchs informieren und die Beilegung des Anspruchs, einschließlich aller damit verbundenen Vereinbarungen, vollständig dem Anbieter überlassen – auf Kosten des Anbieters.
13.3
Der Partner ist verpflichtet, mit dem Anbieter bei der Verteidigung und etwaigen damit verbundenen Vergleichsverhandlungen zusammenzuarbeiten, indem er dem Anbieter angemessene Informationen und jegliche erforderliche Unterstützung für die Verteidigung oder Beilegung bereitstellt. Der Partner hat in diesem Zusammenhang Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten. Im Falle eines Anspruchs wegen Rechtsverletzung ist der Anbieter berechtigt, entweder den Kunden und/oder dem Partner das Recht auf fortgesetzte Nutzung des Moduls oder des Systems (je nach Fall) zu verschaffen, die Rechtsverletzung durch Modifikation oder Ersetzung des Systems und/oder des Moduls mit anderer Software, Websites, Datenbanken, Designs, Dokumentationen etc. mit im Wesentlichen derselben Funktionalität wie das beanstandete Material zu beheben oder das Nutzungsrecht des Partners am Modul mit sofortiger Wirkung zu beenden und dem Partner die bereits gezahlte Abonnementgebühr unter Abzug eines angemessenen Betrags für den Wert der bisherigen Nutzung des Moduls zu erstatten. Der Partner hat darüber hinaus keine weiteren Ansprüche auf Entschädigung im Zusammenhang mit der Verletzung von Rechten Dritter.

14. Haftung

14.1
Die Haftung der Parteien im Rahmen dieser Vertragsvereinbarung ist auf direkte Schäden der Parteien beschränkt. Die Haftung der Parteien für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, geminderten „Goodwill“ sowie Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen.
14.2
Die Haftung der Parteien ist darüber hinaus auf einen Betrag begrenzt, der den vom Partner im Rahmen dieser Vertragsvereinbarung an den Anbieter geleisteten jährlichen Zahlungen entspricht. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nur, wenn der Partner den Schaden dem Anbieter so schnell wie möglich und spätestens drei Monate nach Eintritt des Schadens schriftlich meldet.
14.3
Das „inter partes"-Verhältnis zwischen dem Partner und seinen Kunden im Zusammenhang mit dem vom Partner eingerichteten Hinweisgebersystem ist für den Anbieter ohne Relevanz.
14.4
Die in dieser Klausel 14 festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten im größtmöglichen, nach geltendem Recht zulässigen Umfang.
14.5
Die oben in Klausel 14.1–14.4 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für (i) Ansprüche, die sich aus den Bestimmungen in Klausel 13 (Rechte Dritter), Klausel 12 (Vertraulichkeit) und Klausel 11 (Personenbezogene Daten), einschließlich der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, ergeben, oder (ii) Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten einer der Parteien verursacht wurden.

15. Laufzeit und Beendigung

15.1
Die Abonnementlaufzeit beträgt zwölf (12) Monate (nachfolgend die „Laufzeit“), gerechnet ab dem Datum der Aktivierung des Kundenkontos im Modul. Die Laufzeit wird automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate verlängert, sofern sie nicht im Voraus von entweder dem Partner oder dem Anbieter gemäß Klausel 15.2 gekündigt wird.
15.2
Der Partner kann sein Abonnement und sein Nutzungsrecht am Modul mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende einer Laufzeit gemäß Klausel 15.1 kündigen. Der Anbieter kann das Abonnement und das Nutzungsrecht des Partners am Modul mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende einer Laufzeit kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Darüber hinaus ist jede Partei berechtigt, die Vertragsvereinbarung zu kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Verpflichtung aus diesen Geschäftsbedingungen verletzt, es sei denn, die wesentliche Vertragsverletzung wird innerhalb einer Frist von maximal 30 Tagen behoben. Die Nichtzahlung gilt als wesentliche Vertragsverletzung. Hält eine Partei dieser Vertragsvereinbarung die Rechte und Pflichten gemäß Klausel 4 dieser Vereinbarung sowie die Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren nicht ein, hat die andere Partei das Recht, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, einschließlich der Sperrung des Zugriffs auf das Modul und das System. Der Anbieter ist außerdem berechtigt, den Zugriff zu sperren, wenn der Partner sein Recht auf Bereitstellung des Systemzugriffs in unbefugter oder rechtswidriger Weise nutzt. Falls die in Klausel 8.1 festgelegte Verfügbarkeitszeit (Uptime) drei aufeinanderfolgende Monate lang nicht erfüllt wird, ist der Partner berechtigt, die Vertragsvereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und eine anteilige Rückerstattung der im Rahmen dieser Vertragsvereinbarung geleisteten Zahlungen insgesamt oder, falls zutreffend, für einzelne Kunden zu erhalten. Es wird klargestellt, dass Ausfallzeiten nur solche Fälle betreffen, in denen das System oder das Modul für alle Nutzer des Systems oder des Moduls unzugänglich ist und dies nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Mit Bezug auf Klausel 5.1 ist der Partner berechtigt, diese Vertragsvereinbarung insgesamt oder für einzelne Kunden mit Wirkung zum Ende der in Klausel 5.1 festgelegten Kündigungsfrist zu beenden und eine anteilige Rückerstattung der im Rahmen dieser Vereinbarung geleisteten Zahlungen insgesamt oder, falls zutreffend, für einzelne Kunden zu erhalten, wenn die durchgeführten Änderungen am Inhalt oder Umfang des Moduls und/oder des Systems nach Einschätzung des Partners oder des Kunden nicht für die beabsichtigte Nutzung des Moduls oder des Systems geeignet sind.

16. Ablaufzeit

16.1
Der Partner und/oder die Kunden haben das Recht, ihre Daten bei Ablauf dieser Vertragsvereinbarung oder der Laufzeit eines Kunden in einem zugänglichen Medienformat zu erhalten. Darüber hinaus ist der Anbieter verpflichtet, die Daten des Partners oder der Kunden, einschließlich personenbezogener Daten, spätestens drei (3) Monate nach Ablauf dieser Vertragsvereinbarung oder der Laufzeit eines Kunden, wie im Modul festgehalten, zu löschen. Der Anbieter hat keinen Anspruch auf eine Vergütung für die im Zusammenhang mit der Löschung der Daten nach Ablauf erbrachten Leistungen.
16.2
Der Ablauf des Nutzungsrechts des Partners am Modul hat keine Auswirkungen auf das Nutzungsrecht der Kunden des Partners am System, das weiterhin gemäß den in der Abonnementvereinbarung zwischen dem Kunden des Partners und dem Anbieter festgelegten Bedingungen fortbesteht. Jedoch enden alle Vereinbarungen, nach denen der Kunde vom Partner fakturiert wird, mit dem Ablaufdatum, und zukünftige Rechnungen werden direkt vom Anbieter an die Kunden gesendet.

17. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

17.1
Die Vertragsvereinbarung unterliegt dänischem Recht.
17.2
Jeglicher Streit, der sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vertragsvereinbarung ergibt, einschließlich Streitigkeiten über deren Bestehen, Gültigkeit oder Beendigung, wird durch die dänischen Gerichte entschieden. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.
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